Reiserücktrittsversicherung

Wenn Sie ein Ferienhaus buchen, so ist es für den Zeitraum fest für Sie reserviert und wird selbstverständlich nicht mehr angeboten. Die Vermieter gewähren jedoch in der Regel bis 60 Tage vor Ankunft ein Rücktrittsrecht. Danach ist ein Rücktritt ausgeschlossen und Sie bleiben zahlungspflichtig. Wenn Sie absagen, können Sie jedoch ihrerseits Ersatzreisende benennen. Auch der Vermieter wird versuchen, das Haus anderweitig zu besetzen um Ihren Schaden bei Reiserücktritt zu reduzieren. 

Da Reiserücktritte meist sehr kurzfristig erfolgen, ist aber eine Reiserücktrittsversicherung unbedingt empfehlenswert. Wir haben Ihnen einige Anbieter herausgesucht. Oft beinhalten auch Kreditkarten eine Reiserücktrittsversicherung.

Bitte studieren Sie auch ein Vergleichsportal:


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über uns

Johanna Obermüller. Malerin & Bildhauerin

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