Zur Terrorismusbekämpfung und vermutlich auch der Steuerfahnung sieht das neue italienische Melderecht eine Meldepflicht für ausländische Besucher vor. Jeder Italien-Tourist muss innerhalb von 24
Stunden nach seiner Ankunft bei den Behörden angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Hotelbetreiber bzw. die Vermieter des Ferienhauses / der Ferienwohnung. Damit
wir die Meldung ordnungsgemäß vornehmen können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben - allerdings nur vom "Familienvorstand":